Früherkennung

Früherkennung/Vorsorge

Vorsorge für den Mann - für ein langes gemeinsames Leben!

 Die gesetzliche Früherkennung ist für Männer ab dem 

45. Lebensjahr vorgesehen. Hierbei steht die Erkennung des Prostatakarzinoms im Vordergrund. Doch in jeder Lebensphase vom Kleinkind bis zur Greis gilt es jedoch frühzeitig gutartige und krankhaften Krankheitsbilder zu erkennen und zu voneinander zu unterscheiden. Hierzu zählen angeborene Fehlbildungen, infektiöse Prozesse (Harnwegsinfekte, Vorhautentzündungen, sexuell übertragbare Erkrankungen, etc.), Leistenbrüche, Krampfaderbildung am Hodensack (Varikozele) sowie gutartige und bösartige Veränderungen des Urogenitaltraktes (Hodenkrebs, Blasen-/ Nierentumore, Prostatakrebs, gutartige Vergrößerung der Prostata, etc). Daher lohnt es sich, in jedem Alter einen Check beim Urologen vornehmen zu lassen. 

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